Werte Eltern,
um einen lehrplangerechten und ordnungsgemäßen Sportunterricht zu gewährleisten weisen wir Sie auf folgende Sachverhalte, die Ihren Kindern im Rahmen der Belehrungen mitgeteilt wurden, hin:
-alle Schüler nehmen in vollständiger Sportbekleidung am Unterricht teil, das Tragen von Jeans o.ä. und Straßenschuhen ist nicht gestattet
-die Nutzung der Sporthalle setzt einen sorgfältigen Umgang mit allen Sportmaterialien und Geräten und die Einhaltung der Hallenordnung voraus
-das Tragen von Uhren, Schmuck und Piercings ist während des Sportunterrichts untersagt
-Wertsachen (z.B.Handys) oder größere Geldbeträge sollten nicht zum Sportunterricht mitgebracht werden. Abhandengekommene Gegenstände bzw. Geldbeträge können nicht ersetzt werden.
-Sportbefreiungen gelten nur für die Teilnahme am Unterricht und befreien nicht von der Anwesenheit (Fehlzeiten werden als unentschuldigt ausgewiesen)
-sollte Ihr Kind ein ärztliches Attest über einen längeren Zeitraum haben, können abweichende Regelungen zur Anwesenheit getroffen werden
-bei unentschuldigtem Fehlen werden alle evtl. stattfindenden Leistungsüberprüfungen mit der Note 6 bewertet, nach Gelegenheit wird das Nachholen dieser Leistungskontrollen ermöglicht
-Eltern können die Befreiung vom Sportunterricht Ihres Kindes bis zu einer Woche beantragen, darüber hinaus werden nur Atteste vom Hausarzt oder dem behandelnden Arzt anerkannt
-da Sport ein Prüfungsfach ist, wird auch theoretisches Wissen über die einzelnen Lernbereiche bewertet
– außerunterrichtliche sportliche Aktivitäten oder die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen fließen positiv in die Bewertung ein
-da die Toleranzschwelle der Schüler im Umgang miteinander, insbesondere mit leistungsschwächeren Schülern, erheblich gesunken ist, weisen wir auf die Einhaltung der Normen und Bestimmungen in der Hausordnung der Regelschule Wutha-Farnroda ausdrücklich hin
Fachschaft Sport der RS Wutha-Farnroda